Wasser (7) - Vortrag am 11. April - jetzt anmelden!

Die Trinkwasserversorgung im Kreis Olpe erfolgt zu fast 50 % aus dem Grundwasser. Dem Grund- und damit Trinkwasserschutz kommt damit eine besondere Bedeutung zu. Neben den Kreiswerken Olpe existieren im Kreisgebiet mehr als 60 kleinere Wasserbeschaffungsverbände. Diese stellen neben den Kommunen und deren zugehörigen Stadt- bzw. Gemeindewerken die Wasserversorgung im Landkreis sicher. Auf Grundlage der in 2018 vorzulegenden Wasserversorgungskonzepte wird im Vortrag ein Überblick über Wasserversorgung im Kreisgebiet gegeben und diese in einen Vergleich zum Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein gestellt. Die Bedeutung eines vorsorgenden Trinkwasserschutzes wird an Beispiel der ordnungsbehördlich festgesetzten Wasserschutzgebiete Repe- und Frettertal aufgezeigt. Der Zustand des Grundwassers (mengenmäßiger und chemischer Zustand) wird im Hinblick auf die der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und an Hand des Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die betroffenen Grundwasserkörper im Olper Kreis zusammenfassend dargestellt.

So kündigt Dipl. Ing. Friedhelm Garbe seinen Vortrag im Weiterbildungszentrum der VHS in Olpe an.

Der Vortrag finde statt am 11.04.24 von 19 Uhr bis 20.30 Uhr im Weiterbildungszentrum in Olpe.

Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung bei der VHS ist auch für NABU- Mitglieder erforderlich. Verwenden Sie dafür bitte die Anmeldekarte auf der Homepage der VHS. Die Kurs-Nr. lautet: 241-100046

https://www.vhs-kreis-olpe.de/

 

Es geht also einmal nicht um die Listertalsperre und das Erbscheid, sondern um die vielen kleinen und großen Wasserbeschaffungsmaßnahmen, die es kreisweit sonst noch gibt. Wir verlassen uns darauf, dass Trinkwasser frisch und sauber zur Verfügung steht. Als Naturprodukt soll es uns so naturbelassen wie möglich zur Verfügung stehen. Die „Wasserwerker“ wissen: „Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Rohwassers ab, d.h. von der Qualität des für die Trinkwasser-gewinnung herangezogenen Grund- bzw. Oberflächenwassers. Je schlechter die Beschaffenheit des Rohproduktes Wasser ist, desto größer wird der finanzielle Aufwand, daraus Trinkwasser herzustellen.“ (Urquell Wasser beobachtet in Brilon; 1986)

Abb.1 aus „Leitfaden zur Schutzfunktionsbewertung der Grundwasserüberdeckung“;  H. WILDER, T. SCHÖBEL; 2008
Abb.1 aus „Leitfaden zur Schutzfunktionsbewertung der Grundwasserüberdeckung“; H. WILDER, T. SCHÖBEL; 2008

In der Regel ist Grundwasser sauberer als Oberflächenwasser, denn die deckende Bodenschicht reinigt und schützt den Grundwasserkörper. Besonders die biologisch aktiven Lebensgemeinschaften der Wurzelschicht und des Grundwassers, aber auch alle Ablagerungen und Gesteine, durch die das Wasser sickert, sind an den physikalischen und chemischen Prozessen im Boden beteiligt. Dabei gleicht kein Boden dem anderen, da sie alle eine eigene Geschichte haben. Die Wechselbeziehungen sind sehr komplex und noch nicht abschließend erforscht.

Wer sich also für sauberes Trinkwasser interessiert, muss sich auch mit Geologie und Bodenschutz beschäftigen. Die Vegetationsdecke mit ihrem Wurzelwerk ist maßgeblich an den Vorgängen im Boden beteiligt. Besonders positiv wirken sich natürliche oder naturnahe Lebensräume aus, wie z.B.: Laubmischwald. NATURSCHUTZ = BODEN- UND GEWÄSSERSCHUTZ = TRINKWASSERSCHUTZ

Für die Abgrenzung eines Trinkwasserschutzgebietes sind umfangreiche Untersuchungen notwendig. Es muss u.a. festgestellt werden, wie groß das Einzugsgebiet ist. Bei Grundwassergewinnungsanlagen, z.B. Quellen oder Tiefbohrungen, kann es sein, dass die Grenzen nicht am Bergrücken halt machen, da der Wasserzufluss von den geologischen Schichten (Klüftigkeit, Porenvolumen, Einfallen der Schichten) abhängt. Es kann also sein, dass das Einzugsgebiet über eine Bergkuppe hinaus in das nächste Tal hineinragt, da auch dort das Niederschlagswasser versickert und der Wassergewinnungsanlage zufließt.
Das Repe- und Frettertal gehören zur „Attendorn-Elsper-Doppelmulde“. Dort ist die Lage besonders kompliziert, weil hier Massenkalk im Untergrund liegt und deshalb das Gestein verkarstet. In Karstgebieten bilden sich regelmäßig Klüfte und Höhlen (s. Attahöhle), die sich mit Wasser füllen. Das Grundwasser hat eine sehr hohe Fließgeschwindigkeit, z.T. mit Abstürzen. Deshalb gelangen Verunreinigungen aus großer Entfernung schnell bis zur Gewinnungsanlage. Andererseits gibt es hier viel Wasser zu gewinnen. Wasserschutzgebiete müssen hier relativ groß sein, was natürlich zu Zielkonflikten bei der Nutzung der Flächen führt. Wir werden das bei einer Exkursion im Mai genauer betrachten.

Beim Ausgleich der Interessen ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu beachten. Sie besagt, dass Menge und Qualität des Grundwassers in einem guten Zustand bewahrt oder dieser wieder hergestellt werden muss. Letzteres ist gar nicht so einfach und kann Jahrzehnte dauern, wenn es nicht sogar unmöglich ist. Der Schutz des Lebensraums Grundwasser wird leider nicht betrachtet.
Wichtiges Kriterium zur Beurteilung des guten mengenmäßigen Zustands eines Grundwasserkörpers ist der Grundwasserspiegel. Hierfür sind mehrere Bedingungen einzuhalten.

1. Die natürliche Neubildung der verfügbaren Grundwasserressource darf nicht durch die langfristige mittlere jährliche Grundwasserentnahme überschritten werden. Das heißt der Grundwasserspiegel darf langfristig nicht absinken.

2. Der Grundwasserspiegel darf keinen von Menschen verursachten Veränderungen unterliegen, die dazu führen, dass

  a. die ökologischen Ziele in Oberflächengewässern, die mit dem Grundwasser in Verbindung stehen, verfehlt werden,

  b. die Qualität dieser Gewässer signifikant verschlechtert wird,

  c. Landökosysteme, die unmittelbar vom Grundwasserkörper abhängen, signifikant geschädigt werden. Für den chemischen Zustand gelten ähnlich umfassende Ziele und natürlich Grenzwerte für Schadstoffe, die der Trinkwasserverordnung entsprechen.
Der Grundwasserkörper der Attendorn-Elsper Doppelmulde ist auf der Karte deutlich an seiner Schmetterlingsform zu erkennen (276_27). Der Gesamtzustand wird mit gut bewertet. (pe-steckbriefe_ruhr_2022-2027.pdf; Seite 225; Auszug)